Laut Auskunft vom BMVI wird die Förderrichtlinie De-minimis 2020 nicht geändert. Das heisst, dass die geltende Fassung vom 12.12.2016 auch in 2020 unverändert weiter gilt. Mit einer Ausnahme: Winterreifen sind ab 1. Januar 2020 nicht mehr als überobligatorische Sicherheitseinrichtungen förderfähig. Winterreifen für LKW sind nämlich ab dem 1.7.2020 obligatorisch, d.h. verbindlich vorgeschrieben. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Förderpraxis ...
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