Laut Auskunft vom BMVI wird die
Förderrichtlinie De-minimis 2020 nicht geändert.
Das heisst, dass die geltende Fassung vom 12.12.2016 auch in 2020 unverändert weiter gilt.
Mit einer Ausnahme:
Winterreifen sind ab 1. Januar 2020
nicht mehr als überobligatorische Sicherheitseinrichtungen
förderfähig. Winterreifen für LKW sind nämlich ab dem 1.7.2020 obligatorisch, d.h. verbindlich vorgeschrieben. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Förderpraxis über die ganze Förderperiode 2020 wird die Änderung berets ab 1.1. angewendet.
Detaillierte Informationen will das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) demnächst
auf seiner Internetseite einstellen.
Ebenfalls auf der Internetseite vom BAG findet sich eine
Positivliste mit förderfähigen Maßnahmen. Dort im Abschnitt 1.3 (überobligatorische Sicherheitseinrichtungen) finden sich auch Reifendrucksysteme (z.B. Reifendrucknachfüllsystem,
Reifendruckkontrollsystem).
Alle TireMoni TTM-2000X Systeme fallen in diese Kategorie und Unternehmer oder Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen sollten sich eine solche Maßnahme gönnen. das BAG fördert bis zu 80% der Anschaffungskosten und einem Höchstbetrag pro Fahrzeug bis 2000 Euro! Diese Zahlen sind vom Förderprogramm 2019.
Mit der Förderung kommt ein TireMoni TTM-2000X Reifendruckkontrollsystem für ein Zugfahrzeug (6 Räder) noch auf ganze 77,80 Euro. Eine Investition, die sich
bereits im ersten Monat über die Einsparung von Treibstoff
zu 100% amortisiert. Oder über die
Zeitersparnis bei der Abfuhrkontrolle. Oder über die Kosten für die regelmässige Luftdruckkontrolle. Oder darüber, dass Sie mit TireMoni
keine Ausfälle wegen schleichenden Reifenschäden mehr haben...